Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Hausboot Moin Madita“

Vermieter:
Focke-Schleicher GbR Hausboot-Vermietung, Hermann-Hesse-Straße 36, 63165 Mühlheim

1. An- und Abreise

Die Anreise erfolgt grundsätzlich frühestens ab 16:00 Uhr und bis spätestens 20:00 Uhr. Die voraussichtliche Ankunftszeit ist dem Vermieter oder dessen Vertreter zwecks Übergabe rechtzeitig mitzuteilen. Eine andere Ankunftszeit kann individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Die Abreise muss bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Eine anteilige oder vollständige Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Bestätigung in Textform durch den Vermieter.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietbetrags ist innerhalb von sieben Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Nach erfolgter Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Strom, Wasser und Müll sind, wenn nicht anders vereinbart im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind für einen Normalverbrauch berechnet. Sollten diese überdurchschnittlich hoch liegen, hält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor.

4. Rücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich, per Mail an erfolgen. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich wie folgt:

Volle Rückerstattung für Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung erfolgen, wenn das Check-in-Datum noch mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt.

50 % Rückerstattung für Stornierungen, die mindestens sieben Tage vor dem Check-in erfolgen.

Keine Rückerstattungen für Stornierungen, die innerhalb von sieben Tagen vor dem Check-in erfolgen. Gleiches gilt bei Nichtanreise. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Stornierungsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann nur im Einverständnis/Absprache mit dem Vermieter gestellt werden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die folgenden Regeln einzuhalten. Sie gelten sowohl für das vermietete Hausboot selbst, als auch für das gesamte Hafengebiet der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH, d.h. auch für die dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Wasch- und Toilettenräume sowie Parkplätze.

Die gemieteten Sachen (Hausboot, Inventar und Außenanlagen) sowie die Hafeneinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Hausboot und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Beschädigungen an Hafenanlagen sind unverzüglich dem Hafenmeister zu melden.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Hausbootes bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Internetverbindung entstehen. Der Zugang erfolgt über das öffentlich zugängliche WLAN der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Betreibers.

Die Benutzung von Musikinstrumenten und Werkzeugen ist während der Tageszeit zwischen 09:00 Uhr und 19:00 Uhr gestattet, jedoch nur in der Weise, dass andere Benutzer sich nicht gestört oder belästigt fühlen.

TV- und Audiogeräte sind leise zu betreiben.

Partys und Veranstaltungen auf dem Boot und im Hafen sind grundsätzlich nicht gestattet. Laute Unterhaltungen, Schreien und Lärmen sind zu unterlassen.

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist auf dem Hausboot nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Rechnung stellen. Der Mieter haftet für den Schaden, den mitgebrachte Hunde anrichten, entsprechend den für den Hundehalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Ruhe und Ordnung in keiner Weise stören und nicht zur Belästigung für Mitbenutzer der Hafenanlage werden.

Das Mitnehmen von Hunden in die Wasch- und Toilettenräume ist nicht gestattet.

In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.

Für die Dauer der Überlassung des Hausboots ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Bei Entwendung/Diebstahl des Inventars werden der volle Neubeschaffungspreis sowie zusätzlich der hierdurch entstandene Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für das Entwenden und den übermäßigen Konsum der bereitgestellten Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Seife, Duschlotion, Kaffee, Tee, Gewürze und Öle. Bei Fehlverhalten, insbesondere bei Nichtbeachtung der Bedienungshinweise der Bordtoilette, werden die Reparaturkosten vollständig auf den Mieter umgelegt. In die Toilette und sämtliche sanitäre Anlagen dürfen weder Lebensmittelreste, Tampons, Küchenpapier, Feuchttüchter und andere Hygiene-Artikel geworfen werden. Für die Toilette darf ausschließlich das vom Vemieter zur Verfügung gestellte Toilettenpapier verwendet werden.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter im Hafen zu entsorgen. Die Deckel sind stets geschlossen zu halten.

Der Hafen und die Hafenanlagen sind von jedem Besucher in sauberem Zustand zu halten. Jegliche Verschmutzung des Hafens und der angrenzenden Grünanlagen ist verboten.

Die Türen der Wasch- und WC-Räume der Hafenanlage sind stets zu schließen.

Den Anordnungen aller Beauftragten der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH (z.B. Hafenmeister) ist Folge zu leisten.

Es ist nicht gestattet, Gegenstände und/oder Materialien im Innen- sowie dem Außenbereich des Bootes, als auch an den Bootsstegen anzubringen bzw. diese zu versperren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch das Anbringen von Gegenständen und/oder Materialien entstehen.

Das Fahrradfahren ist auf Stegen und an der Kaimauer nicht gestattet.

Strom und Wasser sind ressourcenschonend und sparsam zu verwenden. Das Abwasser fließt in einen Tank, der ca. 800 Liter fasst und zwei Mal pro Woche durch den Hafen entleert wird.

6. Datenschutz

Der Vermieter erhebt personenbezogene Daten des Mieters zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Mieters ist möglich. Zudem hat der Mieter das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Mieter direkt an den Vermieter richten. Der Mieter hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des Vermieters gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
Weitere Details siehe auch: www.hausboot-madita.de/datenschutz.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.